Immobilienerwerb in Spanien

Spanien bietet gegenüber anderen klassischen Auswanderungsländern sicherlich den grossen Vorteil als EU Mitglied ein absolut sicherer Boden für Investitionen zu sein. Besonders vorteilhaft wirkt sich dabei die derzeit sehr günstige Zinslage aus. Mit 5,5 % offener und 7,5 % fester Verzinsung, sowie der Möglichkeit bis zu 75% des Kaufpreises zu finanzieren liegt man an der Spitze Europas. Obwohl die nationalen Eigentumsordnungen durch die Regelung des Art. 222 der römischen Verträge den jeweiligen Mitgliedsstaaten vorbehalten wurden und somit ein Immobilienerwerb in Spanien der hiesigen Rechtsordnung unterliegt ist vor allem auch durch den Beitritt Spaniens zum Europäischen Schuldrechtsabkommen kein Grund zur Sorge gegeben.
Im allgemeinen entspricht die spanische Regelung des Liegenschaftssektors schon aufgrund der gemeinsamen römischrechtlichen Tradition weitestgehend den entsprechenden Normen von Ländern wie Österreich, Deutschland oder der Schweiz. Einzelne Unterschiede können jedoch im Endeffekt zu Missverständnissen von erheblicher Tragweite führen, sodass es unbedingt ratsam erscheint professionelle Beratung, wie sie bei MAGELLAN SL zum Service gehört in Anspruch zu nehmen. Aus dem selben Grunde wird bei uns jeder Vertragsabschluss unter Beziehung eines spanischen Rechtsanwalts abgewickelt.

 

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